Paar sitzt mit Notar am Tisch

Kaufen | Ratgeber

Grundschuld löschen: Reicht auch eine Löschungsbewilligung?

Um den Traum vom Eigenheim realisieren zu können, nehmen die meisten Käufer oder Bauherren ein Darlehen bei der Bank auf. Als Absicherung greifen die Kreditinstitute anstelle einer Hypothek meist auf den Eintrag einer Grundschuld im Grundbuch zurück. Was genau das bedeutet, wie man nach vollständiger Tilgung der Darlehenssumme die Grundschuld löschen kann und was die Löschungsbewilligung ist, erfahrt ihr hier.

Was genau ist eine Grundschuld?

Kreditgeber lassen sich im Rahmen einer Baufinanzierung eine Grundschuld im Grundbuch als Absicherung eintragen. Die Höhe entspricht in der Regel der vereinbarten Darlehenssumme. Damit erhält das Kreditinstitut Grundpfandrechte an der Immobilie

Das heißt, ihr könnt das Grundstück, die Wohnung oder das Haus nicht ohne die Zustimmung der Bank verkaufen. Beziehungsweise bei Zahlungsunfähigkeit hat der Kreditgeber das Recht, Haus oder Grund durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung zu verwerten.

Klickt hier, um zu erfahren, was der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek ist.

Grundschuld löschen oder nicht?

Die Grundschuld löschen zu lassen, hat Vor- und Nachteile und ist nicht immer ratsam. Wenn ihr nicht vorhabt, eure Immobilie zu verkaufen oder abzutreten, lohnt es sich, die Grundschuld im Grundbuch stehen zu lassen. 

Sie kann als Sicherheit wiederbelebt werden. Zum Beispiel, wenn ihr zu einem späteren Zeitpunkt ein Modernisierungsdarlehen oder einen Kredit für die Finanzierung einer weiteren Immobilie benötigt. Außerdem spart ihr damit jede Menge Kosten, die sowohl bei der Löschung als auch bei der erneuten Bestellung einer Grundschuld anfallen.

Wichtig: Auch wenn ihr euch dagegen entscheidet, die Grundschuld löschen zu lassen, lasst euch vom Kreditgeber eine Löschungsbewilligung ausstellen. Das Dokument belegt, dass ihr das Darlehen vollständig getilgt habt.

Warum sollte ich eine Grundschuld löschen lassen?

Ist ein Kredit vollständig abbezahlt, gibt es keinen Grund mehr für die Bank, sich abzusichern. In diesem Fall könnt ihr die Grundschuld löschen lassen. Das ist immer dann sinnvoll, wenn ihr anstrebt, eure Immobilie wieder zu verkaufen. Der einfache Grund: Für unbelastete Grundstücke ist die Nachfrage deutlich höher und ihr könnt in der Regel einen höheren Preis erzielen.

Lest hier mehr zum Thema: Haus verkaufen: So holt ihr am meisten raus

Und wenn ihr wissen wollt, was eure Immobilie aktuell wert ist, könnt ihr das hier schnell und einfach herausfinden.

Wann kann ich eine Grundschuld löschen lassen?

Eine Grundschuld kann man löschen lassen, sobald die letzte Kreditrate zurückgezahlt ist oder nach einer Umschuldung des Darlehens. Voraussetzung ist in beiden Fällen eine Löschungsbewilligung. Diese steht euch per Gesetz zu (§ 875 BGB) und kann beim Kreditgeber unter den genannten Voraussetzungen beantragt werden.

Wer löscht die Grundschuld?

Die Löschung der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld übernehmen ein Notar und das Grundbuchamt. Sie müssen von euch beauftragt und bezahlt werden, wenn ihr eure Grundschuld löschen wollt.

Wann brauche ich eine Löschungsbewilligung?

Die sogenannte Löschungsbewilligung ist die Voraussetzung dafür, dass ihr als Privatperson eure Grundschuld aus dem Grundbuch austragen lassen könnt. Ohne Löschungsbewilligung also keine Grundschuldlöschung. 

Dabei handelt es sich um ein Dokument, welches euer Kreditgeber ausstellt, sobald ihr das Darlehen vollständig zurückgezahlt habt oder der Kredit umgeschuldet wurde. Mit der Löschungsbewilligung stimmt der Gläubiger zu, dass sein Sicherungsrecht in Form der Grundschuld erlischt.

Wichtig: Für die Grundschuldlöschung muss die Bewilligung notariell beglaubigt sein. Auch wenn ihr euch von einer Privatperson Kapital geliehen habt, muss die Löschungsbewilligung durch die Hände eines Notars gehen.

Wie lange dauert eine Löschungsbewilligung?

Die Löschung der Grundschuld ist erst dann möglich, wenn ihr die Löschungsbewilligung der Bank habt. Es kann mehrere Wochen dauern, bis das Kreditinstitut die Bewilligung ausstellt und an euch beziehungsweise den Notar schickt. 

Meist erfolgt die Ausstellung der Löschungsbewilligung automatisch, sobald der Kredit abbezahlt oder umgeschuldet ist. Hakt im Zweifelsfall bei eurer Bank nach.

Was steht in der Löschungsbewilligung für die Grundschuldlöschung?

Eine Löschungsbewilligung ist immer nach gleichem Muster aufgebaut. Sie enthält neben der Information, um welche Art Grundsicherungsrecht es sich handelt, folgende Angaben:

  • Grundbuchblatt
  • Flurstück
  • Nummer des Grundbucheintrags
  • Höhe der Grundschuld
  • Gläubiger
  • Stadt des kreditgebenden Instituts
  • Ort, Datum und Unterschrift des Kreditgebers
  • Zustimmung zur Löschung durch den Eigentümer
  • Ort, Datum und Unterschrift des Eigentümers

Das Dokument muss zudem notariell beglaubigt werden.

Was muss ich tun, um eine Grundschuld löschen zu lassen?

Um einen Grundbucheintrag löschen zu lassen, müsst ihr zunächst eine Löschungsbewilligung beantragen. Diese stellt euch der Gläubiger aus, in den meisten Fällen also die kreditgebende Bank. 

Ist das Darlehen vollständig getilgt oder umgeschuldet, wird die Bewilligung meist automatisch vom Kreditgeber ausgestellt. Andernfalls könnt ihr sie aktiv einfordern. Beachtet: Dieser Vorgang kann einige Wochen dauern.

Im nächsten Schritt müsst ihr einen schriftlichen Antrag auf Löschung der Grundschuld stellen. Dabei handelt es sich um nichts anders als die Löschungszustimmung von euch als Eigentümer. Diesen Antrag übermittelt der beauftragte Notar zusammen mit der Löschungsbewilligung ans Grundbuchamt. 

Die notarielle Beglaubigung beider Dokumente ist zwingend notwendig. Die Beamten im Grundbuchamt prüfen die Angaben und tragen im Fall eines positiven Beschlusses einen Löschungsvermerk im Grundbuch ein.

Lest auch: Checkliste Hauskauf: Was ihr prüfen müsst, bevor ihr eine Immobilie kauft

Welche Unterlagen brauche ich, um den Grundbucheintrag löschen zu lassen? 

Für die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch braucht ihr folgende Dokumente:

  1. Löschungsbewilligung des Gläubigers
  2. Löschungszustimmung des Eigentümers

Diese Unterlagen sind nur dann gültig, wenn sie vom Eigentümer unterschrieben und von einem Notar beglaubigt sind.

Wollt ihr eine Briefgrundschuld löschen lassen, braucht ihr zusätzlich den Grundschuldbrief. Diesen leitet der Notar zusammen mit den übrigen Dokumenten ans Grundbuchamt weiter.

Kann man eine Grundschuld ohne Notar löschen lassen?

Eine Grundschuldlöschung ohne Notar funktioniert nicht. Um eure Grundschuld zu löschen, ist es zwingend notwendig, dass ein Notar die Löschungsbewilligung der Bank beglaubigt. Im Anschluss reicht der Notar den Antrag auf Löschung der Grundschuld zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Grundbuchamt ein.

Was kostet es, die Grundschuld löschen zu lassen?

Eine Grundschuldlöschung ist im Vergleich zu einer Grundschuldbestellung kostengünstig. Ein paar hundert Euro müsst ihr trotzdem für die Beauftragung von Notar und Grundbuchamt einplanen. Die Kosten belaufen sich auf circa 0,2 Prozent der Grundschuldsumme. Die Löschungsbewilligung, welche vor dem Antrag auf Löschung der Grundschuld vorliegen muss, ist kostenlos.

Folgende Tabelle schlüsselt die einzelnen Kosten für das Löschen der Grundschuld einmal beispielhaft auf:

 
Höhe der Grundschuld180.000 Euro
Notargebühren261,12 Euro
Grundbuchgebühren204 Euro
Gesamtkosten Grundschuldlöschung465,12 Euro

Tipp: Rechnet die Gebühren für euren individuellen Fall einfach vorab durch. Hier geht es zum Notar- und Grundbuchkostenrechner.

Wer zahlt die Löschung der Grundschuld?

Die Kosten für die Löschung einer Grundschuld trägt allein der Kreditnehmer. Ihr als Eigentümer müsst sowohl die Notarkosten als auch die Gebühren für das Grundbuchamt zahlen. Wie hoch die Gebühren ausfallen, hängt von der eingetragenen Grundschuldsumme ab. 

Wie lange dauert die Grundschuldlöschung?

Der gesamte Prozess der Grundbuchlöschung kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Zunächst muss der Gläubiger die Löschungsbewilligung ausstellen. Erst im Anschluss kann der Eigentümer den Antrag über einen Notar ans Grundbuchamt weiterleiten.

Ihr habt noch offene Fragen? Hier haben wir weitere interessante Ratgeber rund ums Thema Baufinanzierung, die euch interessieren könnten:

Das wird dich auch interessieren