rote und weiße Barrikaden mit Warnlichtern an einer Straße in einem Wohngebiet

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Straßenbaubeitrag: Rheinland-Pfalz schafft umstrittene Abgabe ab


Der Straßenbaubeitrag für Bürger ist umstritten. Doch immer mehr Bundesländer schaffen die Abgabe ab oder modifizieren sie. Nun hat auch der Landtag von Rheinland-Pfalz beschlossen, dass Kommunen den Beitrag ab 2024 nicht mehr erheben dürfen.

  1. Auch in Sachsen-Anhalt Widerstand gegen Straßenbaubeitrag
  2. Straßenbaubeitrag in vielen Ländern komplett abgeschafft
  3. Straßenbaubeitrag bringt Kommunen Millionen

Der Straßenbaubeitrag sorgt bei vielen Bürgern immer wieder für Unmut. Denn wenn Kommunen Straßen sanieren oder ausbauen, müssen die Anlieger sich oft beteiligen. Und das teilweise mit sehr hohen fünfstelligen Beträgen. Bundesweit einheitlich ist das nicht geregelt. In Rheinland-Pfalz hat sich der Landtag nun darauf geeinigt, die Abgabe abzuschaffen.

Ab 2024 dürfen die Kommunen die Anlieger nicht mehr am Ausbau oder der Sanierung von Straßen beteiligen. Die Regierungsfraktionen von SPD, FDP und Grünen haben Ende April eine entsprechende Änderung im Kommunalabgaben- und Landesfinanzausgleichgesetz beschlossen. Ausgenommen davon sind sehr kleine Gemeinden. Dort dürfen die Anlieger weiterhin an den Ausbaukosten beteiligt werden. Die Änderung gilt außerdem nur für einmalige Kosten im Straßenbau. Handelt es sich um wiederkehrende Beträge, müssen die Anlieger weiterhin zahlen.

Auch in Sachsen-Anhalt Widerstand gegen Straßenbaubeitrag

Bereits 40 Prozent der Gemeinden in Rheinland-Pfalz setzen laut Landesregierung bereits jetzt schon auf regelmäßige Zahlungen für den Straßenausbau. Die Beträge sollen allerdings laut Schätzungen der Regierung unter 100 Euro pro Jahr liegen. Wie hoch der Betrag pro Haushalt tatsächlich ausfällt, richtet sich nach der Größe des Grundstücks.

Auch in Sachsen-Anhalt wächst das Engagement gegen den Straßenbaubeitrag. Dort fordert eine Volksinitiative eine entsprechende Gesetzesänderung. Laut den Organisatoren sind fast alle nötigen Unterschriften gesammelt, noch im Mai wollen sie die Liste an den Landtag übergeben. Die Initiative fordert, die Beiträge rückwirkend zum 1. Januar 2019 abzuschaffen. Die Chancen für den Erfolg stehen nicht schlecht. Der Magdeburger Landtag ist mehrheitlich für die Abschaffung, hat jedoch noch kein Folgekonzept.

Straßenbaubeitrag in vielen Ländern komplett abgeschafft

In anderen Bundesländern ist der Straßenbaubeitrag bereits abgeschafft worden. Die bayerische Regierung hatte im Wahlkampf im Herbst 2019 mit einer rückwirkenden Abschaffung zum Januar 2018 geworben und eine entsprechende Gesetzesänderung erwirkt. Auch in Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und in Thüringen sind die Beiträge Geschichte.

In Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein hingegen können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie den umstrittenen Beitrag erheben oder nicht. Auch in Nordrhein-Westfalen hat der Landtag Ende vergangenen Jahres die Beiträge zum Straßenbau neu geregelt. Die Abgabe ist jetzt gedeckelt, außerdem kann sie gestundet oder in Raten gezahlt werden. In Baden-Württemberg wurden die Beiträge nie erhoben, in Bremen gilt weiterhin die alte Regelung.

Straßenbaubeitrag bringt Kommunen Millionen

Der Straßenbaubeitrag ist umstritten. 2016 spülten sie insgesamt noch 986 Millionen Euro in die Kassen der Kommunen. Zahlen müssen die Abgaben Anlieger, die an der ausgebauten Straßen ein Eigenheim besitzen. Der Beitrag kann für verschiedene Maßnahmen des Straßenbaus fällig werden. Besonders dann, wenn eine Straße neu erschossen wird, bedeuten die Beiträge für die Anwohner oft Kosten im fünfstelligen Bereich.

Der Anteil, den die Anwohner übernehmen müssen, richtet sich dabei auch an dem erwarteten Fremdverkehr auf der Straße. Je höher er ist, desto geringer ist der Anteil der Anlieger. Handelt es sich um Anliegerstraßen, müssen diese aber oft 75 Prozent der Kosten übernehmen. Gerechtfertigt wird die Abgabe mit einer Wertsteigerung für das Grundstück. Doch diese trete bei weitem nicht immer ein, kritisiert der Bund der Steuerzahler.

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