Info-Schreiben aus Baden-Württemberg zur Grundsteuererklärung

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Grundsteuer und Grundsteuererklärung Baden-Württemberg: Das musst du wissen


Die Grundsteuer wurde reformiert. Ab 2025 gilt in Baden-Württemberg das sogenannte Bodenwertmodell. Was das für Grundstücksbesitzer schon jetzt bedeutet und was ihr beachten müsst, wenn ihr eure Grundsteuererklärung in Baden-Württemberg einreicht.

  1. Grundsteuerreform: Wie macht das Baden-Württemberg?
  2. Wie wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg künftig berechnet?
  3. Welche Fristen gelten für die Grundsteuererklärung in Baden-Württemberg?
  4. Wie kann man die Grundsteuererklärung in Baden-Württemberg abgeben?
  5. Welche Angaben muss man in der Grundsteuererklärung Baden-Württemberg machen?
  6. FAQs Grundsteuererklärung erstellen

Im Zuge der Grundsteuerreform mussten alle Grundstücksbesitzer bundesweit eine Grundsteuererklärung abgeben. Die Frist dafür endete nach einer Verlängerung zum 31. Januar 2023.

Zu dem Zeitpunkt fehlten in Deutschland allerdings noch etliche Grundsteuererklärungen. Wie es in Baden-Württemberg  in Sachen Grundsteuer weitergeht – wie halten euch auf dem Laufenden. 

Ihr habt die Frist verpasst? Lest in unserem Ratgeber, was nun zu tun ist.

Für die Berechnung der neuen Grundsteuer kann jedes Bundesland sein eigenes Modell anwenden. Erfahrt in diesem Artikel alles zur Grundsteuererklärung Baden-Württemberg 2023.

Grundsteuerreform: Wie macht das Baden-Württemberg?

Bislang hat das Finanzamt für die Festsetzung der Grundsteuer Einheitswerte genutzt. Dieses Vorgehen hat das Bundesverfassungsgericht 2018 als verfassungswidrig eingestuft. Die Konsequenz: Ab 2025 gilt die "neue" Grundsteuer.

Die baden-württembergische Landesregierung hat sich dafür entschieden, ein Bodenwertmodell umzusetzen. Ausschlaggebend für die Höhe der Grundsteuer ist also künftig der Bodenwert. Dafür sind zwei Faktoren entscheidend: der Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche. Anders als beim Bundesmodell spielen Gebäudedaten wie Alter, Wohn- und Nutzflächen sowie Wohnlage keine Rolle. Das baden-württembergische Modell soll weniger fehleranfällig, transparenter und unbürokratischer sein.

Wie wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg künftig berechnet?

Das neue Bodenwertmodell gilt für Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B). Dazu zählt Grundbesitz, der nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt wird. Also zum Beispiel private oder gewerbliche Baugrundstücke sowie Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser.

Die Berechnung der Grundsteuer B in Baden-Württemberg folgt der einfachen Formel:

Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermessbetrag x Hebesatz der Kommune

Der Grundsteuerwert errechnet sich aus der individuellen Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Die Bebauung spielt dabei keine Rolle. Für die Wertermittlung könnt ihr das Bodenrichtwertinformationssystem, kurz BORIS, in Baden-Württemberg nutzen.

Das Ergebnis wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Sie beträgt künftig 0,31 Promille für Wohngrundstücke und 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke. Für Flächen, die überwiegend Wohnzwecken dienen, gilt ein Abschlag in Höhe von 30 Prozent. Zudem werden soziale Wohnungsbauten und Kulturdenkmäler begünstigt.

Zuletzt ist der Grundsteuer-Hebesatz relevant. Die Hebesätze legt jede Kommune in Baden-Württemberg selbst fest. Bundesweit liegt der Durchschnitt bei 380 Prozent.

Beispiel: Grundsteuer in Baden-Württemberg

Ihr seid Eigentümer eines Einfamilienhauses auf einem 400 Quadratmeter großen Grundstück. Der ermittelte Bodenrichtwert liegt zum 1. Januar 2022 bei 250 Euro pro Quadratmeter. Da es sich um ein bewohntes Objekt handelt, reduziert sich die Steuermesszahl um 30 Prozent.

Der Grundsteuermessbetrag liegt in diesem Beispiel bei insgesamt 91 Euro. Bei einem gemeindlichen Hebesatz von 350 Prozent ergibt sich eine zu zahlende Grundsteuer von jährlich 318,50 Euro.

Welche Fristen gelten für die Grundsteuererklärung in Baden-Württemberg?

Die neue Grundsteuer gilt in Baden-Württemberg ab 2025. Handlungsbedarf besteht aber schon in diesem Jahr. Alle Eigentümer von Grund und Boden sowie von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind verpflichtet, eine Grundsteuererklärung einzureichen. Die Feststellungserklärung wurde nach einer Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2023 beim jeweiligen Finanzamt fällig.

Diese Frist ist nun abgelaufen. Noch ist nicht klar, ob es in Baden-Württemberg – wie etwa bereits in Bayern geschehen – eine Fristverlängerung geben wird.

Ihr habt die Frist verpasst? Dann hilft euch unser Artikel "Grundsteuer-Frist verpasst: Was jetzt bei der Grundsteuererklärung?" weiter.

Wie kann man die Grundsteuererklärung in Baden-Württemberg abgeben?

Die Grundsteuererklärung ist in Baden-Württemberg grundsätzlich digital beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Nutzt dafür das Online-Portal ELSTER.

Wie ihr dabei vorgeht, erfahrt ihr in diesem Ratgeber: Grundsteuererklärung erstellen: Alles, was ihr wissen müsst.

Welche Angaben muss man in der Grundsteuererklärung Baden-Württemberg machen?

Für die Grundsteuererklärung nach dem baden-württembergischen Bodenwertmodell benötigt ihr vergleichsweise wenige Daten.

Dazu gehören:

  • Eigentumsverhältnisse
  • Lage des Grundstücks mit Flur und Flurstücksnummer
  • Steuernummer des Grundstücks
  • Grundstücksfläche
  • Nutzungsart des Gebäudes
  • Bodenrichtwert

Die meisten Angaben findet ihr im bisherigen Einheitswertbescheid des Finanzamts und im Kaufvertrag. Weitere Daten bekommt ihr beim Grundbuchamt und Katasteramt. Hilfreiche Tipps, wie ihr an die Unterlagen kommt, verraten wir euch in diesem Ratgeber: Grundsteuererklärung: Was Immobilienbesitzer jetzt tun müssen

Tipp: Lest in diesem Ratgeber, wie ihr die Wohnfläche richtig berechnet, um nicht unnötig draufzuzahlen. Es gibt nämlich ein paar Tricks.

FAQs Grundsteuererklärung erstellen

Die Grundsteuererklärung müsst ihr grundsätzlich online erstellen und elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Dafür benötigt ihr einen ELSTER-Zugang. Die Abkürzung steht für "Elektronische Steuererklärung" und erleichtert Steuerpflichtigen die Übermittlung ihrer Daten ans Finanzamt. Um das Online-Portal nutzen zu können, müsst ihr euch zunächst kostenlos über www.elster.de registrieren. Wenn ihr bereits ein Benutzerkonto habt, könnt ihr die Grundsteuererklärung direkt darüber erstellen.

Seid ihr noch nicht angemeldet, kümmert euch rechtzeitig um ein ELSTER-Benutzerkonto. Denn das Passwort dafür erhaltet ihr auf dem Postweg und das kann im Extremfall ein paar Wochen dauern.

Grundsätzlich soll die Grundsteuererklärung ausschließlich online erstellt und übermittelt werden. Es gibt aber Ausnahmefälle: Wer weder einen Computer noch einen Internetzugang hat, kann beim Finanzamt einen Härteantrag auf Verzicht der digitalen Übermittlung stellen. Wird dieser bewilligt, könnt ihr die Grundsteuererklärung auch in Papierform einreichen.

Eine praktische Alternative: Wer kein eigenes ELSTER-Konto hat, kann die meldepflichtigen Daten auch über den Zugang eines Angehörigen ans Finanzamt übermitteln lassen.

Die Grundsteuer ist jährlich fällig. Im Zuge der aktuellen Grundsteuerreform wird sie neu bewertet. Deshalb musstet ihr in diesem Jahr bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Eine solche Hauptfeststellung soll alle sieben Jahre erfolgen, wobei sich der administrative Aufwand künftig deutlich verringern sollte.

Ihr könnt eine bereits übermittelte Grundsteuererkälrung korrigieren, indem ihr sie innerhalb der Frist erneut sendet. Das Steuer-Portal Elster stellt hierfür entsprechende Funktionen bereit.

Wenn ihr feststellt, dass im Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert falsche Angaben sind, könnt ihr nachträglich Einspruch erheben und die Fehler ebenfalls korrigieren lassen.

Leitfäden für weitere Bundesländer könnt ihr hier einsehen:

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