Formular für die Grundsteuererklärung

Wohnen | Ratgeber

Grundsteuererklärung erstellen: Fristen und Fallstricke

Im Zuge der Grundsteuerreform werden Grundstückseigentümer sowie Hauseigentümer und Wohnungseigentümer vom Finanzamt in die Pflicht genommen. Innerhalb einer Frist bis 
zum 31. Januar 2023 (in Bayern bis 30. April 2023) musstet ihr für jede Immobilie und jedes Grundstück in eurem Eigentum eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer abgeben. Wer die Frist verpasst hat, sollte die Grundsteuererklärung zügig nachreichen. In diesem Artikel zeigen wir euch, welche Fallstricke es dabei gibt.

Welche Konsequenzen drohen, wenn ihr die Grundsteuer-Frist verpasst habt und wie ihr jetzt am besten vorgeht, erfahrt ihr hier.

Grundsteuer-Frist abgelaufen

Die ursprüngliche Abgabefrist für die Grundsteuererklärung war der 31. Oktober 2022. Weil bis dahin nicht einmal die Hälfe der Immobilieneigentümer gehandelt hatte, wurde der Zeitraum bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Nur Bayern hatte die Frist für die Grundsteuererklärung bis zum 30. April 2023 verlängert. 

Was passiert jetzt nach Ablauf der Grundsteuer-Frist? Darüber informieren wir euch hier.

Grundsteuererklärung korrigieren – geht das?

Ihr habt eure Grundsteuererklärung schon erstellt, euch fällt beim Lesen dieses Ratgebers aber auf, dass euch Fehler unterlaufen sind? Eine Korrektur der Grundsteuererklärung 2022 ist grundsätzlich bis zum Ablauf der Frist möglich. Dafür sendet ihr dem Finanzamt unter demselben Aktenzeichen beziehungsweise derselben Steuernummer die korrigierten Unterlagen einfach erneut zu. Das Steuerportal ELSTER stellt hierfür entsprechende Funktionen bereit.

Überall, wo die Grundsteuer-Frist abgelaufen ist, ist eine Korrektur nicht mehr vorgesehen. Hier bleibt euch nur noch, Einspruch gegen die Grundsteuer zu erheben, sobald ihr eine Mitteilung vom Finanzamt bekommt – mehr dazu hier.

Fallstrick 1: Ihr kommt eurer Erklärungspflicht für die Grundsteuer nicht nach

Ihr habt keine Wahl: Die Grundsteuererklärung abzugeben, ist verpflichtend für folgende Personengruppen:

  • Grundstückseigentümer
  • Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen und Betrieben
  • Eigentümer von Eigentumswohnungen und Häusern
  • Eigentümer des Grundstücks unter Mitwirkung des Gebäudeeigentümers, wenn das Gebäude auf einem fremden Grundstück steht
  • Erbbauberechtigte unter Mitwirkung des Erbbauverpflichteten, wenn für das Grundstück ein Erbbaurecht existiert

Wenn ihr zu einer dieser Gruppen gehört und die Grundsteuer-Frist verpasst habt, reicht die Grundsteuererklärung möglichst zügig beim zuständigen Finanzamt nach.

Fallstrick 2: Ihr verpasst die Frist für die Grundsteuererklärung

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung für Privateigentum endete zum 31. Januar 2023 – übrigens auch für Steuerberater. Bis dahin hättet ihr die Feststellungserklärung zur Grundsteuer elektronisch über ELSTER an euer zuständiges Finanzamt übermitteln müssen.

Was passiert, wenn ich die Grundsteuererklärung nicht fristgerecht erstelle?

Einer der größten Fallstricke bei der Grundsteuererklärung ist die Abgabefrist. Reicht ihr eure Daten verspätet oder gar nicht ein, kann das teuer werden. Finanzämter versenden üblicherweise nicht mehr als eine Mahnung. Danach setzen sie Geldstrafen beziehungsweise Verspätungszuschläge fest. Bis zu 25.000 Euro drohen.

Ebenfalls ärgerlich: Nach erneutem Fristablauf nehmen die Finanzämter Schätzungen vor, die in der Regel nicht zu euren Gunsten ausfallen. Reicht die Grundsteuererklärung also so schnell wie möglich nach, wenn ihr die Frist verpasst habt. 

Mehr dazu erfahrt ihr hier: Grundsteuer-Frist verpasst: Was jetzt bei der Grundsteuererklärung?

Fallstrick 3: Ihr habt nicht alle Unterlagen für die Grundsteuer

Nicht alle Bundesländer erheben dieselben Werte. Falls noch nicht geschehen, solltet ihr euch schnell beim zuständigen Finanzamt informieren, welche Daten für eure Grundsteuererklärung wichtig sind. Lest dazu auch: Grundsteuer: Was tut sich in den Bundesländern?

Grafik, die zeigt welches Bundesland welches Grundsteuermodell hat

Wer auf Nummer sicher gehen will, besorgt sich folgende Daten, die das Bundesmodell vorsieht. Daran orientieren sich die meisten Bundesländer, mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.

  • Grundbuchdaten
  • Steuernummer des Grundstücks
  • Lage des Grundstücks mit Flur und Flurstücksnummer
  • Art des Grundstücks (bebaut, nicht bebaut)
  • Grundstücksfläche
  • Wohn- und Nutzflächen
  • Alter des Gebäudes
  • Art der Nutzung
  • Anzahl und Flächen der (Tief-)Garagen
  • Bodenrichtwert

Wo ihr die entsprechenden Daten herbekommt, könnt ihr der folgenden Tabelle entnehmen. Weitere Infos findet ihr außerdem in diesem Ratgeber "Grundsteuererklärung: Was Immobilienbesitzer jetzt tun müssen".

Abgefragte Daten für die Grundsteuererklärung nach dem Bundesmodell
Welche Daten braucht man?Wo bekommt man die Daten her?
EigentumsverhältnisseGrundbuchamt, Katasteramt, bisheriger Einheitswertbescheid
Steuernummer des Grundstücksbisheriger Einheitswertbescheid
Lage des Grundstücks mit Flur und Flurstücksnummerbisheriger Einheitswertbescheid
GrundstücksflächeGrundbuchamt, Katasteramt, Kaufvertrag
Wohn- und NutzflächenKaufvertrag, Bauplan, selbst berechnen
Nutzungsart und Art des GrundstücksEigentümer
Alter des GebäudesKatasteramt, Hausunterlagen
Wohnlagewird vom Finanzamt ermittelt
Flächen Garagen und Stellplätzeselbst berechnen
BodenrichtwertInformationssystem BORIS-D oder Grundsteueranwendungen der Länder

Leitfäden für die übrigen Bundesländer, die sich nicht ans Bundesmodell halten, könnt ihr hier einsehen:

Fallstrick 4: Ihr macht falsche Angaben zur Grundsteuer

Einer der vielfach unterschätzen Fallstricke bei der Grundsteuererklärung ist das Thema Kernsanierung. Das Finanzamt will wissen, ob und in welchem Jahr diese stattgefunden hat. Denn die Grundsteuer fällt bei kernsanierten Häusern höher aus.

Wichtig für euch: Nicht alle Sanierungsmaßnahmen kommen einer Kernsanierung gleich. Der Gesetzgeber versteht darunter tiefgreifende Maßnahmen, welche die Bausubstanz eines bestehenden Gebäudes vollständig wiederherstellen und das Objekt in einen neuwertigen Zustand versetzen.

Dazu müssen üblicherweise Dach, Fassade, Fenster und Türen, Innenausbau, Fußböden, Heizungsanlage sowie Sanitär- und Elektroinstallationen erneuert worden sein. Prüft also genau, ob es sich tatsächlich um eine Kernsanierung handelt.

Wer unsicher ist, kann sich von einem Bauexperten beraten lassen.

Fallstrick 5: Die Wohnfläche in der Grundsteuererklärung ist nicht korrekt

Fallstricke bei der Grundsteuererklärung könnt ihr am besten umgehen, indem ihr genau seid. Überprüft vor der Abgabe noch einmal, ob die Flächenberechnung aus euren Bauunterlagen wirklich korrekt ist. Bedenkt dabei, dass ihr Keller oder Heizungs- und Hauswirtschaftsräume sowie Spitzböden und andere nicht nutzbare Flächen nicht einberechnen müsst.

Lest hier, wie ihr die Wohnfläche genau ermittelt: Wohnflächenberechnung: Quadratmeter von Wohnung richtig berechnen. Auch zum Thema "Wohnfläche Terrasse", "Wohnfläche Balkon" und "Wohnfläche Keller" haben wir Artikel für euch.

Fallstrick 6: Der Bodenrichtwert ist veraltet

In den meisten Bundesländern bemisst sich die Grundsteuer in erster Linie am Bodenrichtwert. Die Daten bekommt ihr über die Internetseiten der jeweiligen Landesverwaltungen, die nahezu alle mit dem Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) arbeiten. Bedenkt hierbei, dass für ein Grundstück verschiedene Bodenrichtwerte gelten können, wenn einzelne Teile in verschiedenen Zonen liegen.

Außerdem wichtig: Der Stichtag für den Bodenrichtwert in der Grundsteuererklärung ist 
der 1. Januar 2022. Achtet also darauf, dass ihr einen korrekten Wert angebt.

Erfahrt hier mehr zum Bodenrichtwert: So ermittelt ihr den Bodenwert eures Grundstücks

FAQs: Grundsteuererklärung erstellen und korrigieren

Gut informiert sind Fallstricke bei der Grundsteuererklärung für euch kein Thema. Wir beantworten hier einige der meist gestellten Fragen und Antworten:

Die Grundsteuererklärung müsst ihr grundsätzlich online erstellen und elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Dafür benötigt ihr einen ELSTER-Zugang. Die Abkürzung steht für "Elektronische Steuererklärung" und erleichtert Steuerpflichtigen die Übermittlung ihrer Daten ans Finanzamt. Um das Online-Portal nutzen zu können, müsst ihr euch zunächst kostenlos über www.elster.de registrieren. Wenn ihr bereits ein Benutzerkonto habt, könnt ihr die Grundsteuererklärung direkt darüber erstellen.

Seid ihr noch nicht angemeldet, kümmert euch schnell um ein ELSTER-Benutzerkonto. Denn das Passwort dafür erhaltet ihr auf dem Postweg und das kann im Extremfall ein paar Wochen dauern. 

Grundsätzlich soll die Grundsteuererklärung ausschließlich online erstellt und übermittelt werden. Es gibt aber Ausnahmefälle: Wer weder einen Computer noch einen Internetzugang hat, kann beim Finanzamt einen Härteantrag auf Verzicht der digitalen Übermittlung stellen. Wird dieser bewilligt, könnt ihr die Grundsteuererklärung auch in Papierform einreichen.

Eine praktische Alternative: Wer kein eigenes ELSTER-Konto hat, kann die meldepflichtigen Daten auch über den Zugang eines Angehörigen ans Finanzamt übermitteln lassen.

Die Grundsteuer ist jährlich fällig. Im Zuge der aktuellen Grundsteuerreform wird sie neu bewertet. Deshalb müsst ihr 2022/2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Eine solche Hauptfeststellung soll alle sieben Jahre erfolgen, wobei sich der administrative Aufwand künftig deutlich verringern sollte.

Ihr könnt eine bereits übermittelte Grundsteuererklärung korrigieren, indem ihr sie innerhalb der Frist erneut sendet – unter demselben Aktenzeichen beziehungsweise derselben Steuernummer.  Das Steuerportal ELSTER stellt hierfür entsprechende Funktionen bereit.

Wenn ihr feststellt, dass im Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert falsche Angaben sind, könnt ihr nachträglich Einspruch erheben und die Fehler ebenfalls korrigieren lassen.

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